Oldtimerabnahmen
Die Oldtimerabnahme
30 Jahre nach dem Tag der Erstzulassung können Fahrzeuge als Oldtimer gem. §23 StVZO genehmigt werden. Durch die Abnahme erhalten Sie das H-Kennzeichen und einen vergünstigten Steuersatz.
Anforderungen
Nicht jedes alte Auto ist ein Oldtimer. Hierzu gibt es Anforderungen an den Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeuges. Die Wichtigsten sind:
- Originalität der Bauteile - auch Umbauten sind zulässig, wenn sie innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung möglich waren
- Ein erhaltungswürdiger Zustand ohne relevante optische und technische Mängel