Oldtimerabnahmen

Die Oldtimerabnahme

30 Jahre nach dem Tag der Erstzulassung können Fahrzeuge als Oldtimer gem. §23 StVZO genehmigt werden. Durch die Abnahme erhalten Sie das H-Kennzeichen und einen vergünstigten Steuersatz.

H Kennzeichen
Oldtimerabnahme

Anforderungen

Nicht jedes alte Auto ist ein Oldtimer. Hierzu gibt es Anforderungen an den Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeuges. Die Wichtigsten sind:

  • Originalität der Bauteile - auch Umbauten sind zulässig, wenn sie innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung möglich waren
  • Ein erhaltungswürdiger Zustand ohne relevante optische und technische Mängel