Änderungsabnahmen
Die Abnahme von Anbauteilen
Bei Umbauten am eigenen Fahrzeug bedarf es meist einer Abnahme nach §19(3) StVZO. Gerne Informieren wir Sie auch vor Ihrem geplanten Umbau über die Möglichkeiten und einzuhaltenden Auflagen.
Notwendige Dokumente
Um die Anbauteile korrekt abnehmen zu können bedarf es den richtigen Dokumenten. Gängig sind hierbei
- Allgemeine Betriebserlaubnis
- Teilegutachten
- Gutachterliche Stellungnahme
Diese Dokumente müssen, auch in Abhängigkeit weiterer Umbaumaßnahmen, einzeln geprüft werden und dienen als Grundlage für die Abnahme. Sollten keine der oben genannten Dokumente vorhanden sein, helfen wir gerne bei der Recherche. Hierzu benötigen wir die entsprechenden Kennzeichnungen der Bauteile bzw. die Bauteile selbst vor Ort.
Bodenfreiheit und Abmessungen
Oftmals stellen sich vor den technischen Änderungen Fragen bzgl. der Bodenfreiheit und dem Einhalten der geforderten Mindestabstände zum Rad. Diese sind unter Anderem im VdTÜV-Merblatt 751 wie folgt definiert:
- Abstand nicht-elastische Teile zum Boden >110mm
- Abstand elastische Teile zum Boden >80mm
- Abstand Rad/Reifen ggü. Fahrwerksteilen >5mm
- Abstand Rad/Reifen ggü. Karosserieteilen >10mm
Die Prüfung dieser Abstände unter allen Belastungs- und Betriebszuständen ist Teil der Änderungsabnahme.